Der Kern: Was darf gesammelt werden?
Cookies, IP-Adressen, Klick-Pfad – das sind nur die kleinen Fische im Ozean. Großes Ding? Personenbezogene Daten. Und das heißt: Name, E-Mail, Telefonnummer. Du darfst das nicht einfach nehmen, du brauchst Erlaubnis.
Wie du die Erlaubnis kriegst
Einfach: Opt-In. Pop-Up, das nicht nervt, aber klar sagt: „Hier wird gespeichert.” Und wenn der Nutzer nicht klickt, dann sammle nichts.
Was in der Erklärung stehen muss
Erstens: Wer bist du? Dein Unternehmen, deine Adresse, deine Kontakt-Mail. Zweitens: Was wird gespeichert? Drittens: Warum? Und viertens: Wie lange bleibt das drin? Und das Ganze in klarer, nicht juristischer Sprache.
Beispieltext
„Wir nutzen Google Analytics, um das Nutzerverhalten zu verstehen. Die Daten werden nach 14 Tagen gelöscht.” Kurz, knapp, verständlich.
Rechtsgrundlagen im Überblick
DSGVO, BDSG, TTDSG – das sind deine Begleiter. Wenn du eine Einwilligung hast, bist du safe. Ohne Einwilligung? Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro.
Praktischer Tipp: Die Datenschutzerklärung verlinken
Jeder Footer braucht den Link. Und zwar richtig. So sieht das aus: https://siegwettepferderennen.com/datenschutzerklaerung/. Und das ist das Ende. Jetzt mach’s.
